Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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BHPEWahl-2024-49847/82 - Zusammensetzung der Bezirkswahlbehörde Perg
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(Kundmachung gem. § 15 Abs. 5 NRWO 1992, BGBl. Nr. 471/1992, idF. BGBl. I Nr. 130/2023)
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21. Mai 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Marktgemeinde Klam, 4352 Klam 43;BA 04 Siedlungsgebiet Nord Reinwasserkanalisation; Einleitung der Niederschlags- und Drainagewässer in den Klambach;
BHPEWa-2022-516713/24-PK -
21. Mai 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Marktgemeinde Klam, 4352 Klam 43; BA 06 Aschaumühle Reinwasserkanalisation; Einleitung der Niederschlags- und Drainagewässer in den Klambach;
BHPEWa-2018-550766/33-PK -
23. Mai 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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HABAU Hoch- und TiefbaugesmbH. 4320 Perg, Greinerstraße 63
Firmenzentrale, Oberflächenwasserprojekt mit Ableitung in die Wagner-Steiner-Bachverrohrung; Projekt der Fa. Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH.; Ansuchen der Fa. Habau um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Oberflächenwasserentsorgung mit Ableitung in die Wagner-Steiner-Bachverrohrung auf dem Grundstück 1587/2, KG 43215 Pergkirchen, in der
Stadtgemeinde Perg
BHPEWa-2024-145810/5-HA -
28. Mai 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Riegler Liegenschaftsverwaltungs GmbH;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 4363 Pabneukirchen, Neudorf 36; Errichtung einer Lagerhalle auf den Gst. Nr. 1518 und 1519, KG Wetzelsberg
BHPEBa-2024-142575/6-PK
BHPEBa-2024-142603/10-PK -
28. Mai 2024, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Land Oberösterreich
Straßenbauliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich Breitenbruck-Hammer, Errichtung Gehweg Reitlingberg und Generalsanierung der Brücken über die Gusen und über den Saubach auf den Grundstücken 552, 2956, 2959,2962/1, 2962/2, 3035/2, 3172, 3173, 3175, 3176, 543, 553/1, 553/2, 2962/2, 544/1, 552, 2959, 2962/1, 3035/2, 2962/2 und 3037/1, KG Bodendorf und auf dem Grundstücken 2753/6, 2777/1 und 2801/4, KG Untergaisbach, Gemeinde Katsdorf.
BHPEWa-2024-151934/4-HA -
Verständigung von 17.04.2024 bis 03.06.2024
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Mario Hofer;
Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Überdachung Gastgarten und Aufstellung eines Containers für Lagerzwecke/Ausschank im Standort 4391 Waldhausen, Schloßberg 90, auf dem Grundstück Nr. 572/2, KG Waldhausen.
BHPEBa-2024-115914/7-PK
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04. Juni 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Andreas Gschwandtner, 4210 Gallneukirchen, Dr. Herbrichstraße 3;
Neubau der Wasserkraftanlage "Wolfsbachmühle" an der Gusen in der Gemeinde Katsdorf; BHPEWa-2023-420423/12-PK -
13. Juni 2024, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Mario Hofer, bauliche Änderungen der bestehenden
Gastronomieanlage in 4391 Waldhausen, Schloßberg 90;
Überdachung Gastgarten und Aufstellung Container für Lagerzwecke/Ausschank an der Adresse 4391 Waldhausen, Schloßberg 90 auf dem Grundstück Nr. 572/2, KG Waldhausen. Das Vorhaben wurde im Bauplan der Bauwerk Consult Oppenauer GmbH, Perg vom 20.02.2023, dargestellt und in der Baubeschreibung näher umschrieben.
BHPEBa-2024-115939/9-PK -
13. Juni 2024, 09:00 Uhr; Anberaumung der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vom 02.11.2023
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Steindl Transporte und Baggerungen OG; Änderung der bestehenden Betriebsanlage
im Standort 4391 Waldhausen, Langenbach 2
BHPEBa-2022-773162/31-PK
BHPEBa-2022-773232/34-PK
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Grundstücksdaten: Landwirtschaftliche Fläche aus Gst. 841/1 aus EZ 609, KG. 43103 Haid
Gesamtfläche: 5.534,00 m²
Name des Eigentümers: Herr Kurt Binder
Bekanntmachungsfrist: 29.01.2024 – 29.02.2024 -
Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen